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Die Geschichte des Amrumer Leuchtturms



Der Amrumer Leuchtturm wurde in den Jahren 1873 - 1875 erbaut. Er hat die Funktion eines Seefeuers, d.h., die Schiffahrt wird vor der Annäherung an die Insel und insbesondere vor den gefährlichen , der Insel vorgelagerten Sandbänken gewarnt.

Zur Geschichte des Turmbaus:

Bis 1855 war die ganze Schleswigsche Westküste unbefeuert. Das Feuer auf dem damals noch englischen Helgoland war der nördlichste Wegweiser bei Nacht in diesem gefährlichen Seerevier. Der Amrumer Gelehrte Knudt Jungbohn Clement war ein hartnäckiger Mann und Verfechter der Idee des Bauens eines Leuchturmes auf Amrum. Durch seine unermüdlich vorgebrachten Eingaben bei der dänischen Regierung, durch die er sich die Feindschaft des dänischen Birkvogts und der hiesigen Strand- und Sandvögte erwirkte, beschloß diese 1847 den Bau eines Leuchtturmes auf Amrum, mit einer Laternenhöhe von mindestens 150 Fuß "über Vollwasser".

Die Wirren um 1848 gaben der Regierung die Gelegenheit, sich dieser Pflicht zu entziehen, "worüber die Strandbeamten triumphierten", wie Clement schrieb. Im November 1850 strandeten auf den Außengründen vor Amrum und Sylt 10 Schiffe, nur von 5 Schiffen wurden die Mannschaften gerettet. Dies war für die königlichen Strandvögte, welche mit 12,5% am Erlös beteiligt waren, eine gute Ernte.

Die Eingliederung der Enklaven Westerharde (dazu gehörten Westerland-Föhr und Amrum) und List-Land in das Herzogtum Schleswig nach dem verlorenen dänischen Krieg 1864, gab Clement neuen Auftrieb. In der Schrift "Der Zustand der Nordseeküste Schleswig-Holsteins" empfiehlt er 1865 die Errichtung eines Feuers auf Amrum, die Auslegung eines Feuerschiffs unter den Amrumer Borren (Amrum-bank) und die Errichtung eines Feuers auf dem Seesand. Dies Feuer sollte speziell das Auffinden und das Einsegeln in das Schmaltief erleichtern, damals wie heute ein Problem. Der Seesand war damals noch eine kleine Düneninsel, auf der seit 1800 eine Rettungs-bake stand.

Aber auch von anderer Seite regte man sich, nachdem die Herzogtümer 1866 in Preußen eingegliedert worden waren. 1868/69 wurden die Husumer rege und noch bis 1873 versuchte der Nautische Verein Husum zu beweisen, daß die Stationierung eines Feuerschiffes vor der Hever und der Bau eines Leuchtturms auf dem Süderoog-sand nützlicher und der Errichtung eines Feuers auf Amrum vorzuziehen sei, da ein solches Feuer nicht genügend vor der gefährlichen Amrumbank warnen könne. Ver-schiedene Vorschläge wurden dann der königlichen Regierung unterbreitet, Gutach-ter und sachverständige Kapitäne gehört und die auf Amrum ansässigen Schiffer zu den Vorhaben befragt, wobei auch anstelle des Feuerschiffes innerhalb der Amrum-bank, der Bau eines auf Schraubpfählen gegründeten Leuchtturms auf der Amrum-bank erwogen wurde.

Am 27.Oktober 1871 wurde der königliche Bauinspektor Matthiesen von der Regierung in Schleswig beauftragt, den Entwurf für den Bau eines Leuchtturms auf Amrum aufzustellen. Ungeachtet der weiteren Angriffe gegen dieses Projekt, wurde der Entwurf aufgestellt und die Ausschreibungen vorbereitet. Endlich, am 12. April 1873 entschied das Ministerium, daß auf Amrum ein Leuchtfeuer 1.Ordnung errich-tet werden sollte. Im gleichen Sommer wurden das Wärterhaus mit den landwirt-schaftlichen Nebengebäuden errichtet. Von der Gemeinde und den Eingesessenen wurde Land aufgekauft.

Mit dem Bau des Turmes wurde am 1.April 1874 begonnen. Unternehmer war der Tönninger Maurermeister Thoms. Durch verspätete Anlieferung der Granitstufen mußten die Arbeiten im Mai um fast 4 Wochen unterbrochen werden. Am 17.Juni legten die Maurer die Arbeit nieder, nachdem der bauführende Ing. Schiffmann wiederholt mit dem Polier wegen unsauberer Arbeiten Differenzen hatte. Thoms machte sich mit einer neuen Kolonne von Tönning auf den Weg. Bis auf 2 Hilfs-maurer liefen ihm die Gesellen unterwegs davon, da sie keine Lust hatten, auf Amrum zu arbeiten.

Trotz aller Widrigkeiten war der Turm am 29.August fertig zum Aufbau der Laterne. Die Laterne und der Leuchtapparat wurden von dem Ziviling, Veitmeyer Berlin, geliefert. Die Linsen bezog er aus Paris. Am 13. November 1874 war alles aufgebaut und zur Inbetriebnahme fertig. Eine Bekanntmachung für Seefahrer mit recht aus-führlicher Beschreibung des Turmes und der Kennung wurde erlassen mit dem Inhalt, daß das Feuer in der Nacht vom 1ten auf den 2ten Januar 1875 angezündet würde.

Wie auch heute noch immer, wurden die 1872 kalkulierten Baukosten überschritten. Der seinerzeit mit 50.000 Talern veranschlagte Turm, die mit 42.000 Talern ver-anschlagten Wohn- und Nebengebäuden und die mit 7000 Talern veranschlagten Ländereien wurden nach der am 1.1.1875 erfolgten Währungsumstellung auf Mark mit insgesamt 320.985,89 Mark abgerechnet. Die Laterne mit dem Leuchtapparat war allein mit 21.000 Talern veranschlagt. Insgesamt wurden 249.000 Klinker und 960.300 Mauersteine verarbeitet.

Schon während des Turmbaues bewarben sich zwei Amrumer Kapitäne und zwei Steuerleute um eine Anstellung als Leuchtfeuerwärter. Sie konnten nicht berücksich-tigt werden, da Amrum bis 1864 zum dänischen Staatsverband gehörte und die Be-werber somit keinen preußischen Militärdienst abgeleistet hatten. Diese Stellen blie-ben Militär-Versorgungsanwärtern vorbehalten.

Als erster Leuchtfeuermeister wurde der Oberbootsmaat Krietsch eingestellt, der am 1.März 1888 als Hafenmeister nach Tönning versetzt wurde, wo heute noch Nach-kommen von ihm leben. Neben dem Meister bedienten noch zwei Wärter das Feuer. Das mit einer sechsdochtigen Lampe betriebene und mit Petroleum gespeiste Feuer mußte während des Betriebes bewacht werden. Die Beamten erhielten neben ihrem spärlichen Gehalt, Dienstland zur landwirtschaftlichen Nutzung, Ställe und Scheune standen zur Verfügung. Während das Dienstwohngebäude in seinen Ausmaßen für damalige Verhältnisse recht großzügig aufgeführt war, mag folgender Satz der Prü-fungsbemerkungen zum Kostenanschlag den Geist der damaligen Zeit beleuchten: "In den Wohnungen wird Einfachheit anzustreben sein, da die Wärter in ihren Lebensverhältnissen keineswegs an hohe Ansprüche gewöhnt sind, noch solche geleistet werden dürfen."

So steht der Amrumer Leuchtturm nun über hundert Jahre im Dienste der Schiffahrt und ist eines der Wahrzeichen von Amrum. Über der schweren Eichentür weist der Hohenzollernadler auf eine vergangene Ära hin, der weitere folgten.

Als beliebtes Ausflugsziel von vielen tausenden Sommergästen ist der Amrumer Feuerturm nicht nur der höchste, sondern sicher auch einer der bekanntesten Türme an der deutschen Küste.


Technische Daten



Die geographische Lage des Turmes ist: 54 37´ 55´´ N 08 21´ 21´´ O

Das Bauwerk hat eine Höhe von 41,8m über Gelände. Dieses entspricht etwa einer Feuerhöhe über Mitteltidehochwasser von 63,4m . Damit ist der Amrumer Leucht-turm der höchste Leuchtturm an der Schleswig-Holsteinischen Westküste.

Der Weg vom Fuß der Düne bis zum Balkon führt über 297 Stufen(davon 172 inner-halb des Turmes).

Der Seefahrer erkennt den Turm am Tage an dem roten Anstrich mit den 2 weißen Bändern und in der Nacht an der sogenannten Kennung, d.h., innerhalb eines Zeit-raumes von 30 Sekunden, der auch Wiederkehr genannt wird, sendet dieser Turm drei kurze Lichterscheinungen. Die Gesamtdauer dieser drei Lichterscheinungen und der Dunkelphase ergibt insgesamt 30 Sekunden. Die Kennung des Amrumer Leucht-feuers (in Klammern die Dunkelphasenzeit):

1 + (6,5) + 1 + (6,5) + 1 (14) Sekunden

Die Energieversorgung erfolgt über das Netz des Stromversorgungsunternehmens. Für die Zeiten evtl. Unterbrechungen in der Stromversorgung ist ein leistungsstarkes Notstromaggregat installiert, das bei Stromausfall automatisch in Betrieb geht. Die Lichtquelle besteht aus Haupt- und Reservelampe mit jeweils 220V, 2000W.

Sämtliche für den Betrieb des Leuchtfeuers wichtigen Anlageteile sind gedoppelt.

Die Leuchte besteht aus geschliffenen Sammellinsenfeldern, wovon jedes 4.Feld verdunkelt ist. Die Nenntragweite, d.h., die Entfernung in der die Lichterscheinung des Leuchtfeuers bei normaler Sicht noch zu sehen ist, beträgt 23 Seemeilen.

Eigentümer und Betreiber des Turmes einschließlich der Nebenanlagen ist die Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes; an der Westküste Schleswig-Holsteins durch das Wasser- und Schiffahrtsamt Tönning.